Am 1. Mai traten die Änderungen am Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih in Kraft, auf die sich die Sozialpartner bereits 2015 geeinigt hatten. Beeworx hat die Regelungen umgehend in alle Verträge integriert.
Die Neuerungen am Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih (GAV) sind am 1. Mai 2016 in Kraft getreten. Die enthaltenen Regelungen zielen auf ein Gleichgewicht zwischen sozialer Sicherheit für Mitarbeitende und Flexibilität für Unternehmen. Die zentralen Änderungen im Überblick:
- Der GAV gilt neu für alle Personalverleiher – die Unternehmensgrösse spielt dabei keine Rolle mehr.
- Die Arbeitszeit wird flexibilisiert – die Grenze zur zuschlagspflichtigen Tagesüberzeit steigt von 9 auf 9,5 Stunden.
- Die Mindestlöhne steigen – sie werden sowohl in der Deutschschweiz als auch in der Romandie stufenweise erhöht.
Die neuen Reglungen haben wir bei beeworx natürlich sofort umgesetzt – und für Sie in diesem Artikel zum Gesamtarbeitsvertrag zusammengefasst.
Die beste Unterstützung für Ihr Unternehmen
Wir begrüssen den neuen GAV Personalverleih als ausgewogenes Regelwerk für unsere Branche. Doch gerade vor dem Hintergrund der enthaltenen Lohnerhöhungen wird es umso Match-entscheidender, bei Temporärkräften keine Ausfallquoten oder Fehlbesetzungen zustande kommen zu lassen. Unser Anspruch an uns selbst, Ihnen immer die am besten geeigneten Arbeitskräfte zum gewünschten Zeitpunkt zur Verfügung stellen zu können, gewinnt noch einmal an Bedeutung. Um dem gerecht zu werden, verfügen wir über mehrere interne Massnahmen.
Eine davon ist das «Mini-Assessment», welches wir mit jedem Bewerber und jeder Bewerberin durchführen. Dieser Test besteht zu 70 Prozent aus von uns selbst entwickelten Fragen, und – falls Sie dies wünschen – aus maximal 30 Prozent betriebsspezifischer Themen, welche Sie festlegen. Mit «unserem» Teil prüfen wir die grundlegenden Fähigkeiten in Mathematik und Sprache (Orthografie, Wortschatz und Grammatik). Wie hoch Sie dabei die Messlatte für Temporärkräfte legen, entscheiden Sie auf Basis der zu vergebenden Arbeiten. Für uns steht im Zentrum, Ihnen jederzeit die bestmögliche Unterstützung für Ihren Betrieb anbieten zu können. Ob Sie auf unsere Dienste aufgrund eines personellen Engpasses, einer Auftragsspitze oder längerfristigen strategischen Überlegungen zurückgreifen – Sie erwarten, dass wir die geeigneten Arbeitskräfte für Sie finden. Das Mini-Assessment ist nur eine unsere Massnahmen zur Qualitätssicherung, mit denen wir sicherstellen, Ihre Erwartungen zu erfüllen.
Bei Fragen zu den Änderungen im Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih informieren wir Sie gerne:
beeworx GmbH
Steinengraben 40
CH-4051 Basel
Diana.gebauer@beeworx-personal.ch
Tel: +41 (0)61 284 4040