5 Gründe, einen Job nicht anzunehmen

Warnschild mit grossem Ausrufezeichen

Nicht jeder Job hält, was das Stelleninserat verspricht. Wir verraten Ihnen fünf Gründe, die Sie veranlassen sollten, sich nach dem Vorstellungsgespräch ein «Nein» zu überlegen.

Sie haben mit Ihrer Bewerbung vollends überzeugt und sind zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden. Glückwunsch! Sicher sind Sie längst dabei, sich auf das Interview vorzubereiten, schliesslich wollen Sie auch «live» einen möglichst guten Eindruck machen. Doch vergessen Sie bei allem Ehrgeiz nicht: Ein solches Gespräch gibt nicht nur dem Unternehmen die Gelegenheit zu erfahren, ob Sie die oder der Richtige für den Job sind. Auch Sie können in seinem Verlauf herausfinden, ob die Stelle wirklich die Aufgabe darstellt, die Sie sich für Ihre Zukunft wünschen. Hier die 5 wichtigsten Warnzeichen, sich lieber weiter nach dem Traumjob umzusehen:

Stellenausschreibung nicht mehr aktuell

Ja, wir leben in schnellen, oft hektischen Zeiten, und vieles verändert sich rasant. Doch wenn Sie sich für einen Job bewerben, und im Vorstellungsgespräch klingt plötzlich alles ganz anders als in der Stellenausschreibung, so ist Vorsicht geboten. Im schlimmsten Fall müssen Sie sogar damit rechnen, sich nicht auf Abmachungen verlassen zu können, die während des Vorstellungsgesprächs getroffen werden. Eine wichtige Ausnahme gibt es natürlich: Der Job, auf den Sie sich beworben haben, ist vergeben, aber Ihre Bewerbung verrät, dass Sie auch für eine andere Stelle in Frage kommen. Das wird Ihnen der potenzielle Arbeitgeber allerdings sicher so kommunizieren und Sie nicht im Ungewissen darüber lassen.

Unerlaubte Fragen des Interviewers

Es gibt Fragen, die während eines Vorstellungsgesprächs tabu sind . So können Sie sicher sein, dass Ihr Gegenüber weiss, dass Ihre Familienplanung auf keinen Fall Thema im Interview sein darf.  Bei etwas weniger klaren Beispielen kann es sich auch mal um ein Versehen handeln. Wir raten: Schiessen Sie einen Job nicht sofort in den Wind, weil in einem einstündigen Gespräch eine zweifelhafte Frage auftaucht. Doch wenn Sie überzeugt sind, dass Ihr Gegenüber sich mit voller Absicht nicht an geltendes Recht hält, müssen Sie mit solchem Verhalten auch in der Zukunft rechnen.

Keine Vorbereitung des Interviewers

Zu Recht erwartet man von Ihnen, dass Sie sich vor dem Job-Interview über Ihren möglichen Arbeitgeber umfassend informieren und sich Gedanken machen, welchen Wert Sie dem Unternehmen bringen. Umgekehrt dürfen Sie ebenfalls davon ausgehen, dass Ihr Gegenüber vorbereitet erscheint. Wenn Sie bemerken, dass Ihre Gesprächspartnerin oder Ihr Gesprächspartner weder Ihr Bewerbungsschreiben noch Ihren Lebenslauf kennt, zeugt das entweder von mangelnder Professionalität, oder von übertriebenem Stress, oder davon, dass die ausgeschriebene Stelle keine grosse Bedeutung hat. Keine der drei Möglichkeiten bedeutet die Aussicht auf eine erfreuliche Zusammenarbeit.

Keine Antworten auf Ihre Fragen

Während eines Vorstellungsgesprächs werden Ihnen Fragen zu den unterschiedlichsten Themen gestellt. Auch Sie möchten vermutlich mehr in Erfahrung bringen und alles besprechen, was aus Ihrer Sicht noch unklar ist. Wenn Ihr Gegenüber Ihren Fragen ausweicht oder sie nur vage beantwortet, sollten Sie stutzig werden, speziell wenn es um harte Fakten wie Gehalt, Arbeitszeiten oder Vorsorge geht. Noch deutlicher wird das, wenn man Ihnen noch nicht einmal die Gelegenheit gibt, Fragen zu stellen. Denn daran wird sich nichts ändern, falls Sie den Job bekommen sollten.

Lästern über Mitbewerber oder Mitarbeitende

Niemand liebt den Mitbewerber. Es gibt auch keine Verpflichtung, seine Konkurrenz zu loben. Doch wenn Ihre Gesprächspartnerin oder Ihr Gesprächspartner schlecht über andere Firmen sprechen, verheisst dies nichts Gutes. Schliesslich sollten Sie sich für ein Unternehmen entscheiden, weil es Sie überzeugt – und nicht, weil in anderen Betrieben alles noch viel schlechter ist. Ähnlich verhält es sich, wenn Sie bereits im Vorstellungsgespräch erfahren, wer im Unternehmen keinen guten Job macht. Ganz speziell trifft dies zu, wenn es um ihre Vorgängerin oder Ihren Vorgänger geht. Im Grunde gilt die gleiche Annahme wie in beinahe allen Lebenssituationen: Wenn ein für Sie mehr oder weniger Unbekannter schlecht über seine Mitarbeiter spricht, wie viel Wertschätzung bringt er ihnen dann wohl entgegen?

PS: Es gibt auch gute Gründe, sich gar nicht erst für einen Job zu bewerben. Einige davon finden Sie in unserem Beitrag «Lukrativer Nebenverdienst – hier ist Vorsicht geboten!».

 

Diana Gebauer
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