Wenn Mitarbeitende für eine gewisse Zeit nicht mehr am Arbeitsplatz waren, will ihre Wiedereingliederung wohl durchdacht sein. Je nach Grund für die Abwesenheit stehen dabei unterschiedliche Überlegungen im Vordergrund.
In den vergangenen zwei Jahren hat sich das Arbeiten im Homeoffice zu einer Selbstverständlichkeit entwickelt. Nachdem nun auch die entsprechende Empfehlung aufgehoben wurde, werden zwar nicht von einem Tag auf den anderen alle Mitarbeitenden sofort ins Büro zurückkehren. Doch die Schreibtische werden zweifelsfrei wieder merklich besser ausgelastet sein als in den vergangenen Monaten. Diese Entwicklung bringt für Unternehmen vielfältige Herausforderungen mit sich. Eine davon lautet: Wie stellen Sie eine möglichst reibungslose und erfolgreiche Reintegration sicher? Denn als solche muss die Rückkehr aus dem Homeoffice verstanden werden.
Wie raten dazu, ein Onboarding anzubieten, das natürlich gegenüber demjenigen für neue Mitarbeitende deutlich reduziert ausfallen kann. Entscheidend sind diese Punkte:
- Was hat sich während der Abwesenheit generell verändert?
- Welche neuen Prozesse und Abläufe sind in Kraft?
- Welche anderen Mitarbeitenden hat man noch nie persönlich getroffen?
- Gibt es spezifische Ziele oder Aufgaben für die nächsten Wochen und Monate?
Ganz ähnlich gestaltet sich die Situation, wenn Mitarbeitende über einen längeren Zeitraum (beispielsweise im Rahmen der Kurzarbeitsentschädigung) beurlaubt waren und nun wieder in den Betrieb zurückkehren. Doch daneben gibt es noch diverse andere Szenarien, in denen eine Wiedereingliederung erforderlich sein kann.
Wiedereinstieg nach einem Sabbatical
Unter «Sabbatical» verstehen wir in diesem Fall jede nennenswerte, freiwillige Job-Pause, gleich ob diese dem Reisen, einer Weiterbildung oder der persönlichen Selbstfindung dient. Idealerweise haben Sie bereits vor Beginn der Abwesenheit mit der betreffenden Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter einen Plan erarbeitet, wie die Reintegration verlaufen soll. Sprich: ob der Aufgabenbereich gleich bleibt, ob neue Verantwortlichkeiten hinzukommen sollen, oder ob vielleicht sogar ein Wechsel in eine völlig neue Position stattfinden soll. Vor allem haben Sie vermutlich für temporären Ersatz gesorgt – ein Schritt, bei dem wir Ihnen gerne als erfahrener Partner zur Seite stehen. In diesem Fall sollte die Vertretung eine Übergabe organisieren, die alle aktuellen Projekte und Themen beinhaltet. Die oben genannten Onboarding-Massnahmen behalten auch hier ihre Berechtigung.
Wiedereingliederung nach der Elternzeit
Die Rückkehr aus einer Baby-Pause – sei es der gesetzliche Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaub oder eine freiwillige längere Auszeit – unterscheidet sich in einem Punkt deutlich vom Sabbatical: Die Lebensumstände haben sich massiv verändert. Entsprechend kann es notwendig werden, sich in einigen Punkten neu zu finden. Zu den entscheidenden Faktoren zählen Arbeitszeiten (und ihre mögliche Flexibilität), vielleicht auch eine Reduktion des Arbeitspensums (falls diese nicht schon vereinbart wurde) und durchdachte Lösungen bei kurzfristigen Absenzen.
Reintegration nach längerer Krankheit
Damit sind wir ohne Zweifel bei der grössten Herausforderung angekommen. Die wenigsten Führungskräfte verfügen über Erfahrung in diesem Zusammenhang. Während es in Grossunternehmen zuständige Personen für das Thema geben mag, betreten viele KMU damit absolutes Neuland. Eine Blaupause für das richtige Vorgehen können wir Ihnen im Rahmen dieses Beitrags natürlich nicht liefern. Zumal über allem die Erkenntnis steht: Kein Fall ist wie der andere, jeder erfordert eine individuelle Betrachtung. Verschiedene Stellen können Unterstützung bieten, beispielsweise Versicherungen wie die SUVA, aber auch die behandelnde Ärztin oder der Arzt. Setzen Sie sich mit der betroffenen Person zusammen, besprechen Sie alle bestehenden Optionen, und erarbeiten Sie gemeinsam einen tragfähigen Plan. Damit stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Reintegration sicher am besten.
Diana Gebauer
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