Was macht eigentlich ein Betriebsmitarbeiter?

Betriebsmitarbeiter – sicher haben Sie diesen Begriff schon häufig auf Stellenportalen und Jobinseraten gelesen. Wissen Sie, was genau sich dahinter verbirgt? Und vielleicht noch wichtiger: Ist Ihnen bewusst, dass gerade für Betriebsmitarbeiter Temporärjobs völlig neue Chancen eröffnen können?

In Stellenanzeigen findet sich regelmässig die Bezeichnung «Betriebsmitarbeiter». Üblicherweise steht sie für Arbeitskräfte, die Aufgaben in einem oder mehreren der folgenden Bereichen übernehmen:

  • Produktion
  • Fabrikation
  • Verpackung
  • Abfüllung
  • Lager und Logistik
  • Qualitätsprüfung

Definition und Anforderungen

Die Bezeichnung Betriebsmitarbeiter wird oft mit ungelernten Arbeitskräften gleichgesetzt. Dabei handelt es sich jedoch um eine nicht zutreffende Verallgemeinerung: Manche Stellen als Betriebsmitarbeiter setzen eine abgeschlossene Berufslehre voraus; ob dies so ist, verrät jeweils erst das einzelne Jobinserat. Ausserdem erwarten Unternehmen unter Umständen – je nach Aufgabenbereich – entsprechende Berufserfahrung oder gewisse Fertigkeiten und Fähigkeitsausweise. Besonders häufig gehört ein Staplerschein zu den Anforderungen, doch auch speziellere Zertifizierungen sind denkbar. Dies kommt vor allem, aber nicht ausschliesslich auf Stellen in der Pharmabranche vor. Als selbstverständlich sollte gelten: Arbeitgeber verlangen von Betriebsmitarbeitern genau wie von allen anderen Arbeitskräften Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Sorgfalt. Auch angemessene Deutschkenntnisse und grundlegendes handwerkliches Geschick sind häufig geforderte Bedingungen. Betriebsmitarbeiter sind in vielen Fällen im Schichtbetrieb tätig, was entsprechende zeitliche Flexibilität und Mobilität notwendig macht. Da öffentliche Verkehrsmittel nachts nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, kann dieser Punkt auch ein eigenes Fahrzeug einschliessen. 

Weiterbildung für Betriebsmitarbeiter

In der heutigen Arbeitswelt wird von uns allen die Bereitschaft zur Weiterbildung erwartet. Doch leider genügt die Bereitschaft alleine noch nicht: Kurse und Lehrgänge haben ihren Preis und nicht immer sind Arbeitgeber bereit, die Kosten für ihre Mitarbeitenden zu tragen. Eine Temporärstelle als Betriebsmitarbeiter kann sich in vielerlei Hinsicht als Sprungbrett erweisen und neue berufliche Möglichkeiten eröffnen. Das gilt insbesondere im Zusammenhang mit der persönlichen Weiterbildung. Denn der Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih setzt nicht nur verbindliche Mindeststandards beim Lohn und den Arbeitsbedingungen, sondern sieht auch den Anspruch auf subventionierte Weiterbildung vor. Der zu diesem Zweck eingerichtete Weiterbildungsfonds temptraining kann für Massnahmen genutzt werden, die Arbeitskräfte in der Gestaltung ihrer Karriere unterstützen. Seit Beginn des Jahres besteht ein Leistungsanspruch bereits ab 88 geleisteten Arbeitsstunden innert eines halben Jahres.

Übrigens: Wenn in diesem Text immer von nur von «dem Betriebsmitarbeiter» die Rede ist, soll das niemanden ausschliessen. Da Stelleninserate aber üblicherweise die Formulierung «Betriebsmitarbeiter (m/w/d)» verwenden, haben wir diese Gepflogenheit stillschweigend übernommen.

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Diana Gebauer
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