Manche Fragen sind in Vorstellungsgesprächen nicht erlaubt. Doch wie reagieren Sie, wenn sie trotzdem gestellt werden?
Um in einem Vorstellungsgespräch einen möglichst guten Eindruck zu hinterlassen, können Sie sich entsprechend vorbereiten. Bringen Sie mehr über das Unternehmen in Erfahrung, überlegen Sie sich Antworten auf typische Fragen, die beinahe in jedem Job-Interview gestellt werden – hier haben wir eine Reihe von Tipps für Sie zusammengestellt.
Diese Fragen sind im Vorstellungsgespräch tabu
Neben den klassischen gibt es noch andere Fragen, mit denen es sich auseinanderzusetzen lohnt: die unerlaubten. Tatsächlich darf Ihr Gegenüber im Vorstellungsgespräch nämlich nicht jede Frage stellen. Einige Themen sind aus verständlichen Gründen tabu. Dazu gehören:
-
Ihre Familienplanung
Bestehende Schwangerschaft, Kinderwunsch – all das hat im Vorstellungsgespräch nichts verloren.
-
Ihre Gesundheit
Weder Ihr aktueller Gesundheitszustand, noch vergangene Krankheiten bei Ihnen oder anderen Familienmitgliedern dürfen erfragt werden.
-
Ihre Religions-, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit
Auch Ihre Weltanschauung sollte nicht Gegenstand des Job-Interviews sein.
-
Ihr Privatleben
Ihr hoffentlich künftiger Arbeitgeber darf nicht nach Ihrer sexuellen Orientierung, Vorstrafen, einer Verschuldung oder Ihren Vermögensverhältnissen fragen – sprich Ihre Privatsphäre verletzen. Weniger heikle Punkte dürfen durchaus angesprochen werden, wie beispielsweise Ihre Hobbys.
Insgesamt gilt: Falls eine Information relevant für den Job ist, darf auch danach gefragt werden. Beispielsweise müssen Sie damit rechnen, nach allfälligen Schulden gefragt zu werden, wenn Sie sich bei einer Bank bewerben. Oder nach Ihrer Religion, wenn Sie sich in einer kirchlichen Kita bewerben. Vermutlich sind Ihnen die auf Sie zutreffenden Punkte bewusst, wenn Sie sich nicht gerade als Quereinsteiger in einer für Sie neuen Branche versuchen.
Wie gehen Sie mit unerlaubten Fragen um?
Dass eine Frage nicht zulässig ist, lässt sich leicht schreiben. Doch natürlich kommt es vor, dass solche Fragen in der Praxis gestellt werden. Als Bewerberin oder Bewerber müssen Sie in einem solchen Moment schnell überlegen, wie Sie mit dieser Situation umgehen möchten. Ein Patentrezept dafür gibt es nicht, doch vielleicht helfen Ihnen die folgenden Gedanken bei der Entscheidungsfindung.
Was bezweckt die Frage?
Personaler versuchen gerne, Bewerberinnen und Bewerber aus der Ruhe zu bringen. Mit einer Frage eine Linie zu überschreiten, kann also durchaus aus Kalkül geschehen, um zu sehen, wie Sie auf diese Stress-Situation reagieren. Auf keinen Fall empfiehlt es sich, Ihren Gesprächspartner auf die Unzulässigkeit einer ersten solchen Frage hinzuweisen. Auch wenn Sie das Recht noch so sehr auf Ihrer Seite haben: Der Job dürfte sich damit wohl erledigt haben. Deswegen empfehlen wir: Erst einmal Ruhe bewahren!
Wie können Sie trotzdem antworten?
Erlauben Sie sich selbst, einen Moment über die Frage nachzudenken. Dann entscheiden Sie, ob Sie sie trotz der Unzulässigkeit beantworten möchten. Falls Sie sich dagegen entscheiden, könnten Sie es mit einer schlagfertigen (aber nicht respektlosen!) Aussage oder einer Gegenfrage versuchen. Werden Ihnen wiederholt unzulässige Fragen gestellt, kann es angebracht sein, dass Sie sich erkundigen, was dies mit der angebotenen Stelle zu tun hat. Vermuten Sie dahinter den Versuch einer systematischen Diskriminierung, müssten Sie sich wohl überlegen, ob Sie an der Stelle überhaupt noch interessiert sind. Wenn Sie beispielsweise nach einem Kinderwunsch gefragt werden, dürfen Sie auch mit «Nein» antworten, selbst wenn dies nicht der Wahrheit entspricht. Ob so die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit entsteht, müssen Sie von Fall zu Fall individuell entscheiden.
Bewerbungsverfahren bei beeworx
Bei beeworx haben wir ein standardisiertes Vorgehen für unsere Vorstellungsgespräche entwickelt. Der Fragenkatalog besteht aus von uns zusammengestellten Standardfragen, die bei Bedarf durch einen Einsatzbetrieb ergänzt werden können. Damit haben Sie als Arbeitnehmer die Garantie, dass alles fair und sauber abläuft. Arbeitgeber wiederum können sich darauf verlassen, von uns genau die Informationen zu erhalten, die für eine zu vergebende Stelle zählen. Hier können Sie sich unkompliziert online bewerben.
beeworx GmbH
Steinengraben 40
CH-4051 Basel
diana.gebauer@beeworx.ch
Tel: +41 (0)61 284 40 40