Wenn Deutsche in der Schweiz arbeiten, müssen Sie sich mit zahlreichen administrativen Fragen befassen. Wir erklären das Wichtigste zu Bewilligungen und Steuern.
Was Deutsche in der Schweiz beachten sollten – unter diesem oder ähnlichen Titeln wurden bereits unzählige Ratgeber veröffentlicht, die sich mit den unterschiedlichen Umgangsformen der beiden Länder befassen. Und ja, wir empfehlen Ihnen definitiv, sich damit auseinanderzusetzen, vor allem falls Sie noch nie in der Schweiz tätig waren. Doch im heutigen Beitrag soll es um die administrativen Angelegenheiten gehen, die Sie betreffen, wenn Sie eine Stelle in der Schweiz antreten können.
Die Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung in der Schweiz
Als ausländischer Arbeitnehmer erhalten Sie in der Schweiz einen so genannten Ausländerausweis. Dabei gibt es verschiedene Kategorien.
Ausweis G: Bewilligung für Grenzgänger
Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland, arbeiten aber in der Schweiz. Als Bürgerin oder Bürger eines EU-27/EFTA-Mitgliedsstaats müssen Sie lediglich mindestens einmal pro Woche an Ihren Wohnsitz zurückkehren. Verfügen Sie über einen unbeschränkten oder mindestens auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag, wird der Ausweis G mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ausgestellt. Läuft der Arbeitsvertrag zwischen drei und zwölf Monaten, gilt die Arbeitserlaubnis so lange wie der Vertrag.
Für Arbeitnehmende aus Nicht-EU/EFTA-Staaten gelten andere Vorschriften: Sie müssen ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland (oder einem anderen Nachbarland der Schweiz) haben und seit mindestens sechs Monaten in der Grenzregion leben. Ein Stellenwechsel ist bewilligungspflichtig. Ausserdem sind die arbeitsmarktrechtlichen Vorschriften (Inländervorrang, Kontingente usw.) zu beachten.
Ausweis L: Kurzaufenthaltsbewilligung
Der Ausweis L ist für Kurzaufenthalter gedacht, die für weniger als ein Jahr in der Schweiz arbeiten. Die Gültigkeitsdauer entspricht derjenigen des Arbeitsvertrags. Bei Bedarf kann diese Bewilligung verlängert werden, in der Regel aber nicht auf eine Gesamtdauer von mehr als einem Jahr. Für EU-27/EFTA-Angehörige genügt das Vorliegen eines entsprechenden Arbeitsvertrags, für alle anderen Staatsangehörigen sind die arbeitsmarktrechtlichen Vorschriften (Inländervorrang, Kontingente usw.) zu beachten.
Beachten Sie: Arbeitsverhältnisse unter drei Monaten in einem Kalenderjahr setzen für EU27/EFTA-Angehörige keine Bewilligung voraus, sie sind über das sogenannte Meldeverfahren geregelt.
Ausweis B: Aufenthaltsbewilligung
Der Ausländerausweis B wird Bürgerinnen und Bürgern eines EU-27/EFTA-Mitgliedsstaats ausgestellt, wenn ein unbefristeter oder mindestens auf ein Jahr befristeter Arbeitsvertrag vorliegt und der Wohnsitz in die Schweiz verlegt wird. Nach Ablauf von fünf Jahren wird die Aufenthaltsbewilligung um weitere fünf Jahre verlängert, falls alle Voraussetzungen erfüllt sind (u.a. keine mehr als zwölfmonatige, unfreiwillige Arbeitslosigkeit).
Für Staatsangehörige anderer Länder kommen wiederum strengere Vorschriften zur Anwendung: Mehr zu den arbeitsmarktrechtlichen Regelungen erfahren Sie auf den Seiten des Staatssekretariats für Migration.
Beachten Sie: Für kroatische Staatsangehörige gelten bei den Kategorien G, L und B Sonderregelungen, die im Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU festgehalten sind.
Ausweis C: Niederlassungsbewilligung
Eine Niederlassungsbewilligung kann ausländischen Bürgern erteilt werden, die fünf (EU17/EFTA) respektive zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben. Das mit dem Ausweis C verbundene Aufenthaltsrecht ist unbegrenzt und an keine Bedingungen geknüpft.
Steuern für ausländische Arbeitnehmende in der Schweiz
Wir erklären das Modell für Grenzgänger am Beispiel Deutschland – in anderen Ländern weichen manche der Regelungen leicht ab. Eine Grenzgängerin oder ein Grenzgänger zahlt seine Steuern in Deutschland. Die Schweiz behält maximal 4,5 Prozent des Bruttolohns als Quellensteuer ein. Dieser Betrag wird jedoch auf die in Deutschland zu entrichtende Steuer angerechnet. Es spielt also für die Gesamt-Steuerbelastung eines in Deutschland wohnhaften Arbeitnehmers keine Rolle, ob er in der Schweiz oder in Deutschland arbeitet. Einen grossen Unterschied gibt es aber doch: Die Einkommenssteuer in Deutschland ist für Grenzgänger auf Basis des aktuellen Arbeitsvertrags im Voraus zu entrichten. Beachten Sie ausserdem: Es liegt in der Verantwortung des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber eine in Deutschland ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung vorzulegen – ansonsten kann die Quellensteuer deutlich höher als 4,5 Prozent ausfallen.
Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dem Ausweis B unterliegen in der Schweiz der Quellensteuer. Diese wird durch den Arbeitgeber direkt vom Gehalt abgezogen.
Mit der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) kommt es zu einer gravierenden Änderung: Der Arbeitnehmer wird nun ordentlich besteuert, also genau so wie Schweizer Bürger auch. Deswegen muss verpflichtend einmal pro Jahr eine Steuererklärung ausgefüllt werden. Die Steuern werden nicht mehr direkt vom Gehalt abgezogen, sondern sind vom Arbeitnehmer zu überweisen. Aus diesem Grund ist es zwingend notwendig, entsprechende Rücklagen zu bilden – eine Regelung, die nicht selten für unliebsame Überraschungen sorgt. Die ordentliche Besteuerung tritt ebenfalls in Kraft, falls Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann der Schweizer Pass oder eine Niederlassungsbewilligung C besitzt.
Setzen Sie auf die Erfahrung von beeworx
Die unterschiedlichen hier angesprochenen Bewilligungsverfahren können sowohl für Arbeitnehmer als auch für darin nicht geübte Arbeitgeber eine Herausforderung darstellen. Beeworx verfügt über jahrelange Erfahrung und genaue Kenntnis der aktuellen Regelungen zum «Inländervorrang light».
Natürlich handelt es sich bei den notwendigen Bewilligungen und den anfallenden Steuern nur um die absolut grundlegenden Voraussetzungen. Wir werden uns für Sie in den kommenden Monaten mit den Themen Sozialversicherungen, Krankenkasse und den wichtigsten Verhaltenstipps auseinandersetzen.
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Kommentare
guten Tag
Ich habe eine Frage bezüglich der Arbeitsbewilligung und Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz.
Ich komme aus dem nicht EU-Land. Allerdings lebe ich schon seit 8 Jahren in Deutschland, wo ich studiere und besitze unbeschränkte Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung. Ich habe ein deutsches Kind und bin in einer Partnerschaft mit einem Deutscher.
Meine Frage ist: werde ich in der Schweiz als Deutsche oder als nicht EU-Staatsburger hinsichtlich Arbeits- und Aufenthaltsrecht behandelt?
Vielen Dank im Voraus
Viele Grüsse
Ana
Liebe Ana
Vielen Dank für die Frage, die tatsächlich gar nicht so einfach zu beantworten ist. Bitte geben Sie uns einen Moment, um das abzuklären – wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten.
Liebe Ana
Dürfen wir Sie bitten, eine kurze Mail an info@beeworx.ch zu schreiben? So können wir Ihnen gezielter weiterhelfen als hier über die Kommentar-Funktion. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!
Beste Grüsse
Das beeworx-Team
Please let me know, as a non EU citizen am i eligible to get any type of visa to live and work in Switzerland?
Currently living in Qatar since November 2010 as employee of Ministry of Defense(Qatar Air Force).
Keen interested to live and work in Switzerland since my teen age.
Ready to pay for getting work visa of Beautiful Switzerland.
Dear Atif Khan jadoon
Please find the information you require on this official website of the Swiss government: https://www.ch.ch/en/working-foreign-national-requirements/
Kind regrads
The beeworx team